Geschichte des Labor Service der US-Streitkräfte Europa
(Sorry, at this time no english version of the text!)
ALLGEMEINES:
Bereits im Juni 1944 dachten die Planer des Stabes US Forces European Theater (USFET) über die Möglichkeit nach, das nach einer erfolgreichen Invasion befreite Menschenpotential der diversen Arbeits-, Internierungs- und Konzentrationslager sinnvoll einzusetzen.
Beim HQ USFET existierte ein Exilstab der polnischen Armee, der die Amerikaner in Bezug auf diese Frage beriet und Vorschläge unterbreitete. Dabei wurde zwischen der polnischen Exilarmee und USFET ein Vertrag ausgehandelt, der die Einstellung befreiter polnischer Zwangsarbeiter und Gefangener in die aufzustellenden Labor Service Formationen regelte. Man hoffte, daß diese LS-Einheiten noch während der Kriegshandlungen eingesetzt werden könnten, jedoch bereits 1945 hatte sich die politische und militärische Lage entscheidend zugunsten der Alliierten verändert. Das Kriegsende kam früher als erwartet und der Labor Service war noch nicht organisiert. Den genannten Vertrag mit der alliierten Heeresleitung unterschrieb der damalige Hauptverbindungsoffizier der polnischen Exilarmee, Oberst Janusz Ilinski. Die Hauptverbindungsabteilung bei USFET wurde durch den amerikanischen Oberst Anthony D. Biddle geleitet. Dieser war ehemaliger amerikanischer Botschafter in Warschau. Der Vertrag regelte den Lohn der Mitglieder des neu aufzustellenden Labor Service laut Skala der polnischen Streitkräfte in England. Die Größe der LS-Einheiten wurde im Vertrag nicht festgelegt. Anhand dieses Vertrages erteilten die Oberbefehlshaber der 7. US Armee (Heidelberg) und der 3. US Armee (München) die Aufstellungsbefehle für LS-Verbände. Diese waren vorerst nur als Wacheinheiten vorgesehen.
Mit Befehl Nr. 123 vom 08.12.44 ordnete der Stab der USFET offiziell die Aufstellung des militärischen Arbeitsdienstes (Military Labor Service) an.
Die Organisation des "Military Labor Service" wurde in der Standing Operating Procedure (SOP) Nr. 80 vom 20.05.46 (HQ USFET) festgelegt.
Eine Labor Service Company unterstand einer Labor Supervision Company, diese wiederum einem Labor Supervision Center und dieser unterstand einer Labor Supervision Area. Bei diesen Überwachungseinheiten handelte es sich um amerikanische Stäbe mit folgender Besetzung:
- Lab Supv Area: 8 Offiziere, 8 Unteroffiziere
- Lab Supv Cen: 4 Offiziere, 9 Unteroffiziere
- Lab Supv Co: 2 Offiziere, 7 Unteroffiziere
Nach Besetzung Deutschlands wurde in Frankfurt das Hauptquartier der USFET errichtet. In diesem befand sich die Labor Services Division der Generalstabsabteilung G-4. Dieser Labor Services Division wiederum unterstanden zwei Labor Supervision Areas (7 und 9). Area 7 unterstützte das Continental Base Command und Area 9 die 7. US Armee.
Weil es im Bereich "Labor Service" keine allgemein geltenden Vorschriften und Normen gab, waren die Arbeitsverhältnisse in den verschiedenen Einheiten sehr unterschiedlich. Um dies zu vereinheitlichen, schlug der Major Leopold Koziebrodzki als Verbindungsoffizier der Polen beim Stab der 7. US Armee vor, eine polnische Hauptverbindungsabteilung zu gründen, die die Arbeitsverhältnisse überwachen, Ergänzungsaktionen steuern, neue Einheiten gründen und neuangestellte Wachmänner ausbilden sollte. Die amerikanische Heeresleitung begrüßte den Vorschlag und mit Befehl vom 03.11.45 wurden die ersten polnischen Verbindungsabteilungen bei der jeweiligen US-Überwachungseinheit aufgestellt. Die Führung der polnischen Verbindungsabteilung bei der 9th Labor Supervision Area übernahm Oberst Sobolta mit einem Stab von 4 Offizieren, 4 Übersetzern im Offiziersrang und vier Kanzlei-Unteroffizieren. Der höchste Dienstgrad bei den Wacheinheiten war bis November 1950 der "Guard Major". Diesen Rang erwarben die jeweiligen Chefs der Verbindungsabteilungen bei den Labor Supervision Centern.
Seit 1945 bestand bei der 3. US Armee in Bad Tölz ein Überwachungsbereich (8th Labor Supervision Area) mit zwei polnischen Verbindungsoffizieren. Im April 1946 wurde die 3. US Armee aufgelöst, die 8th Lab Supv Area wurde in die 9th Lab Supv Area eingegliedert und diese übernahm die Gesamtüberwachung der bestehenden LS-Einheiten der 3. US Armee und der 7. US Armee.
Ein Teil des LS-Personals (ca. 8000) unterstand dem Continental Base Command (Versorgungszone) in Bad Nauheim und wurde von der 7th Labor Supervision Area überwacht. Im April 1947 wurden beide Areas aufgelöst und die Labor Services Division der von USFET in US Army Europe (USAREUR) umbenannten Streitkräfte verlegte zusammen mit dem Generalstab von Frankfurt nach Heidelberg. Die Verbindungsabteilungen befanden sich im jeweiligen Labor Supervision Center Stab, während die Hauptverbindungsabteilung der 9th Labor Supervision Area bis zur Auflösung der Area 1947 zugeteilt war. Die Hauptverbindungsabteilung wurde in die Labor Services Division des Generalstabs USAREUR eingegliedert.
Über Jahre hinweg unterhielt jede Nationalität eigene Verbindungsabteilungen, abhängig von der Personalstärke in einem bestimmten Gebiet.
Im Mai 1945 wurde von den US-Streitkräften die erste polnische LS-Wachkompanie (7555th LS Guard Company), hauptsächlich bestehend aus ehemaligen Soldaten des früheren Bataillons 7555 der polnischen Exilarmee, nach US-Richtlinien (TOE) aufgestellt. Diese löste eine amerikanische Kriegsgefangenen-Wachkompanie in Mannheim ab.
Wenn amerikanische Dienststellen ihre Aufgaben nicht erfüllen konnten, wandten sie sich an das nächstgelegene Lager ehemaliger polnischer Kriegsgefangener, beauftragten einen polnischen Offizier mit der Organisation einer Wachkompanie und dieser Offizier stellte dann aufgrund fehlender amerikanischer Dienstanweisungen nach polnischem Muster eine Art polnischer Wachkompanie unter amerikanischer Führung auf. Neben Wachkompanien entstanden Batallione und man versuchte sogar, ein Wachregiment zu gründen, was jedoch scheiterte.
Schwerpunkt neugegründeter polnischer Wacheinheiten war u.a. Langwasser bei Nürnberg. Dort befand sich das ehemalige Gefangenenlager unter dem Kommando des polnischen Oberst Tomaszewski und ein zweites Lager, in dem die polnische "Heilig-Kreuz-Brigade" untergebracht war.
Weiterhin existierte in Murnau in Oberbayern das Offizierslager Oflag VIIa belegt mit Offizieren der polnischen Armee. Aus den Lagern in Nürnberg und aus dem Oflag Murnau entstanden mehrere Wachkompanien unter Aufsicht von zwei Lab Supv Centern.
Bis Anfang 1951 gab es nur LS-Kompanien, die einem Labor Supervision Center unterstellt waren. Die Aufstellung von eigenen LS-Centern und LS-Areas erfolgte nach Erteilung des EUCOM-Befehls Nr. 322 vom 26.03.51.
Da die Besatzungstruppen ihr Personal stetig verringerten, mußten die Aufgaben der Bewachung von neugegründeten Formationen des Labor Service übernommen werden. Es gab genügend Dienstwillige aus den Reihen ehemaliger Soldaten der polnischen Armee, jedoch weniger aus dem Offizierskorps. Im Offizierslager Murnau (Oflag VIIa) waren ca. 5500 polnische Offiziere interniert, davon meldeten sich nur 150 bei den neugegründeten Wachkompanien. Zu dieser Zeit waren Offiziere am Wachdienst nicht interessiert.
Zu den Wacheinheiten meldeten sich auch Offiziere und Mannschaften der polnischen Heilig-Kreuz-Brigade (Brygada Swietokrzyska). Das ehemalige Stalag Mannheim-Käfertal (Stalag = Stammlager), wo Polen und Gefangene anderer slawischer Herkunft untergebracht waren, wurde in ein Ausbildungslager für Wacheinheiten umgewandelt.
Um den militärischen Charakter der Wachformationen zu verdrängen, wurde im April 1946 verboten, jegliche Rangabzeichen zu tragen und zu salutieren. Bis dahin durften polnische Unteroffiziere und Offiziere ihre amerikanischen Uniformen mit polnischen Abzeichen schmücken. Das Abschaffen dieser Rangabzeichen schadete der Ordnung und Disziplin, weshalb im Juni 1946 neue Rangabzeichen und weiß-rote Wappen mit Kompanienummern eingeführt wurden. Wacheinheiten waren schon deshalb keine militärischen Verbände, weil die Ausbildung der Wachmänner höchstens 3 Wochen dauerte und als einzige Waffen leichte Gewehre zugelassen waren.
Auch in manchen deutschen Kreisen stiessen die polnischen Formationen des Labor Service auf Abneigung. Man vermutete damals, daß das Umfärben der Uniformen von olivgrün auf dunkelblau durch sowjetische Aktionen, die deutsche Kreise förderten, verursacht worden war. Die dunkelblaue Farbe sollte unterstreichen, daß die Wacheinheiten nur Hilfsformationen waren. Auch die deutschen Kriegsgefangenen trugen dunkelblaue Uniformen und das Wort "P.W. - Prisoner of War" auf dem Rücken. Viele Wachmänner litten deshalb sehr an dieser Uniformgleichstellung.
1947 wurden fünf polnische LS Transportkompanien (2036, 2908, 2951, 7666, 8168) und eine LS Kfz-Instandsetzungskompanie (8058) dem American Graves Registration Command in Frankreich unterstellt und verrichteten Dienst durch Bergung von Gefallenen, Ausheben von Gräbern und Registrieren von Grabstellen. Nach Beendigung dieses Einsatzes wurden die Einheiten nach Deutschland zurückverlegt bzw. aufgelöst. Lediglich die 2908th LS Truck Co wurde nach Liege (Belgien) verlegt, um die Bergung, Identifizierung, Beerdigung und Verlegung von amerikanischen Gefallenen des 2. Weltkrieges fortzusetzen.
Als Sondereinheit darf die 4189th LS Co (Guard) erwähnt werden. Sie war für den Schutz des Hauptquartiers der 3. US Armee und später des HQ EUCOM, sowie zentraler US-Militärbehörden, Militäranlagen und Wohngebiete der US Armee in Heidelberg verantwortlich.
Die ersten baltischen LS-Kompanien entstanden Anfang 1947. Sie erreichten eine Stärke von 3500 Personen und waren den gleichen Lab Supv Centern zugeordnet, wie die polnischen Kompanien.
Im November 1950 wurde, mit der Einrichtung von Versorgungslinien durch Frankreich, eine Anzahl polnischer LS-Einheiten nach Frankreich verlegt, um die notwendige Sicherheit dieser Verbindungslinien zu gewährleisten.
Diese Verbände wurden 1956 bis auf 2700 Mann aufgestockt. Der Mangel an brauchbarem Ersatz, sowie normale Abnützungserscheinungen und die Reduzierung an Aufträgen, führte in den folgenden Jahren zu einer stufenweisen Abnahme der Arbeitskräfte bis auf 1190 Arbeitnehmer am Ende des Jahres 1966. Die Auflösung der Versorgungseinrichtungen in Frankreich (FRELOC) machte im ersten Viertel 1967 die Rückverlegung dieser polnischen Arbeiter nach Westdeutschland notwendig, wo ihnen ein festes Arbeitsverhältnis bei den US-Streitkräften angeboten wurde.
AUSBILDUNG:
Um eine einheitliche Ausbildung der Wachmänner des LS zu garantieren, wurde entschieden, alle Mitglieder der LS-Wachkompanien einem speziellen Training zu unterziehen. Dabei wurde auch an die Ausbildung der Führer, Unterführer und des Verwaltungs- und Schlüsselpersonals gedacht. Es wurde der "Polnische militärische Truppenverband Polish PWX-Camp No. 1" in Mannheim-Käfertal Anfang 1946 umbenannt in "Recovered Allied Military Personnel Replacement Guard Center". Anschließend erfolgte eine Umänderung des Namens in "Guard Training Center". Um die Demilitarisierung anzuzeigen, wurde das Wort "Civilian" der Bezeichnung vorangestellt. Im April 1946 erweiterten die polnischen Angehörigen des CGTC die Benennung zu "T. Kosciuszko Civilian Guard Training and Replacement Center", das sogenannte Kosciuszko-Camp (benannt nach dem ehemaligen General der polnischen Armee). Im Juli 1946 erfolgte eine erneute Namensänderung. Das Camp hieß dann "Theater Civilian Guard Training and Replacement Center". Diese häufigen Namensänderungen zeugen von einer ständigen Umgestaltung der LS-Organisation. Das Ziel des Ausbildungslagers war der Ausstoß von zwei vollausgebildeten Wachkompanien pro Woche.
Im Ausbildungscamp Käfertal wurden 133 LS-Wachkompanien organisiert, 842 LS-Offiziere, 3787 LS-Unteroffiziere und 26.087 LS-Mannschaften ausgebildet. Insgesamt beherbergte das Schulungslager für kürzere oder längere Zeit über 39.294 Polen und Balten.
AUFGABEN:
Bereits im November 1945 benötigten die Amerikaner 25.000 Mann Wachpersonal. Kriegsgefangenenlager in der amerikanischen Zone hatten bis Mitte 1947 über 2.000.000 deutsche Gefangene untergebracht. Das Lager Dachau z.B. beherbergte ca. 580.000 Kriegsgefangene. Damals waren dort sieben polnische Wachkompanien tätig. Auch das Heilbronner Lager verzeichnete einen Gefangenenbestand von über einer halben Million. Außer den deutschen Kriegsgefangenenlagern mußten die polnischen Wacheinheiten auch Lager mit deutschen Kriegsverbrechern in Dachau, Regensburg und Darmstadt bewachen. Hinzu kamen Gefängnisse, in denen verurteilte Kriegsverbrecher ihre Strafe verbüßten und Untersuchungshäftlinge, die in den Nürnberger Prozessen verurteilt werden sollten. Als Beispiel kann hier die 4010th LS Co (Guard) in Landsberg/Lech genannt werden. Sie war verantwortlich für die Bewachung des "War Crimes Prison Landsberg".
Zweite wichtige Aufgabe für die LS-Wachkompanien war die Bewachung von Militäreinrichtungen und Militäreigentum der US-Armee. Zum Kriegsende wurden alle Depots und Magazine der Deutschen Wehrmacht und der US-Streitkräfte durch die deutsche Zivilbevölkerung geplündert. Nur dadurch war es dem Einzelnen möglich, zu Überleben. Der Einsatz der Wachmänner verhinderte diese Übergriffe. Weiterhin mußten auch Wohnungen, Clubs, Kaufhäuser und Parkplätze der Mitglieder der Besatzungsmacht bestreift werden, um hier für Sicherheit und Ordnung zu sorgen.
AUFLÖSUNGSBESTREBUNGEN:
Anfang 1947 wurde eine geregelte und stetige Auflösung der Wachkompanien bis Juni 1948 angeordnet. Es wurde beschlossen, eine spezielle Formation aus Deutschen der jeweiligen Siedlungsräume zu gründen. Diese sollte "Industrial Police" genannt werden. Die Kandidaten der IP sollten nach diesem Beschluß in einem vierwöchigen Kurs durch die deutsche Polizei ausgebildet werden.
Eine solche Umstrukturierung sollte diejenigen politischen Kräfte zufriedenstellen, die die polnischen Formationen als störend empfanden. Da sich jedoch die Aufstellung und Arbeit der Industriepolizei als Fehlschlag herausstellte, wurde im Dezember 1947 die Auflösung der LS-Wacheinheiten gestoppt und entlassene Mitarbeiter wurden teilweise wieder eingestellt.
Anfang 1948 wurde das Labor Service Replacement Center in Fulda errichtet. Ziel war die Gründung neuer LS-Verbände. Die Wachstärke sollte jedoch 12.000 Mann nicht übersteigen. Bereits 1949 erfolgte ein erneuter Abbau, da die vorhandenen Planstellen in den Wachkompanien aufgrund Personalmangels nicht besetzt werden konnten. Grund dafür waren die Repatriierung und die Emigration vieler slawischer Angehöriger der LS-Wachformationen. Ende 1950 beschäftigten die Einheiten nur noch 8000 Mann Personal.
ORGANISATION:
Wachkompanien hatten unterschiedliche Stärken, manche Einheiten beschäftigten bis zu 500 Personen. Teilweise waren die Züge einer Kompanie zur Dienstverrichtung an verschiedenen Standorten eingesetzt. Ein Teil der Einheiten leistete Dienst bei der amerikanischen Luftwaffe in Europa. Im Juli 1949 wurden diese Einheiten als LS Squadron benannt. Für diese Staffeln gründete man in Wiesbaden bei HQ USAFE einen Verbindungs- und Überwachungsstab unter Leitung eines Oberst (LS).
Wachstaffeln bei der Luftwaffe wurden organisatorisch von der LS-Organisation der US Armee ausgeschlossen, hielten jedoch außerdienstlichen Kontakt zu den Wacheinheiten der Armee. Es erfolgte eine regelmässige Unterstützung des "Guard Welfare Fund".
BEZAHLUNG:
Als erste Grundlage für Löhne der polnischen Wachleute wurden Bezahlungsgruppen der polnischen Exilarmee in England genommen. Polnische Wachmänner wurden in sogenannter Besatzungsmark entlohnt. Für diese konnte man Gegenstände in Militärmärkten (Post Exchange - PX) erwerben. Dazu zählten Briefmarken der amerikanischen Post, Kinokarten, Bier und Coca-Cola. Andere Artikel wurden nach einer sogenannten Skala B zugeteilt. Skala B war die Hälfte der Zuteilung für einen amerikanischen Soldaten (Skala A), während Skala C deutschen Kriegsgefangenen und aus der Gefangenschaft entlassenen verbündeten Soldaten vorbehalten war.
10 Zigaretten pro Tag erhielten alle Wachmänner kostenlos. Die Monatslöhne betrugen für einen Schützen 192,20, für einen Major 1501,00 und für einen Divisionsgeneral 2935,50 Besatzungsmark.
Die Besatzungsmark war theoretisch mit der früheren Reichsmark gleichgestellt. In der Praxis hatte sie jedoch auf dem Schwarzmarkt einen höheren Wert, manchmal sogar den doppelten. Später, als die Versorgung mit amerikanischen Artikeln immer mehr beschränkt wurde, glich sich der Kurs der Besatzungsmark dem deutschen Währungskurs an.
Ab März 1946 wurden Wachmännern ihre Bezüge in Reichsmark ausgezahlt. Es wurde eine neue Gehaltsskala eingeführt, wonach ein Rekrut 186 RM und ein Major 1278 RM erhielten. Ab diesem Zeitpunkt hatten die Wachmänner keine Möglichkeit mehr, Artikel aus dem PX-System zu erwerben. Die polnische Hauptverbindungsabteilung beim EUCOM versuchte deshalb zu erreichen, daß die Hälfte des Lohnes in Dollar-Scrips (Dollarzertifikate) gezahlt würde. Der Vergleichswert in Höhe von 50 RM wurde den Wachleuten vom Monatslohn abgezogen. Sowohl vor, als auch nach der Währungsreform, konnte man Ersparnisse in Form von "Scrips" zurücklegen. Diese "Scrips" konnten in amerikanische Schecks umgetauscht werden.
Radikale Veränderungen brachte die Währungsreform. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Wachmann für die Lebensmittelzuteilung gearbeitet, danach bekam jeder Arbeitnehmer seine Entlohnung. Unter Druck der deutschen Behörden mußten nach der Währungsreform die Löhne der Angehörigen der Wachkompanien gekürzt werden.
Bis März 1947 zahlten Wachmänner keine Lohnsteuer, danach wurden ihnen 45 % auferlegt. Nach der Währungsreform betrug die Lohnsteuer 5 bis 22 %. Ab Juni 1946 schloß die US Armee für alle Angehörigen der Wachformationen eine Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung ab.
Der Monatslohn eines Angehörigen einer Wachkompanie betrug mit Berücksichtigung des Unterhaltes und der Kleidung brutto 300 DM. Das entsprach etwa dem Lohn eines hochqualifizierten deutschen Industriearbeiters. Ein Schütze z.B. verdiente ungefähr 40 % mehr als ein Bundesbahnangestellter.
Eine Wachkompanie beschäftigte 173 Schützen, 70 Unteroffiziere und 7 Offiziere.
Die Mitglieder der Arbeitskompanien des LS waren am Anfang den Wachmännern nicht gleichgestellt. Als Grundlage dieser Arbeitnehmer wurde der Stundenlohn genommen. Gezahlt wurde grundsätzlich für 240 Stunden pro Monat. Die Höhe des Stundenlohnes war nach deutschen Normen festgelegt, so erreichte z.B. ein Hilfsarbeiter im Raum Mannheim einen Stundenlohn von 0,80 RM, während ein Kompaniechef einer LS-Arbeitskompanie 2 RM ausbezahlt bekam. Anfang 1949 wurde eine Gleichstellung der Mitglieder der Arbeitskompanien und der der Wachkompanien des Labor Service erreicht.
VERPFLEGUNG:
1945 erhielten Wachmänner die gleiche Nahrung wie US-Soldaten. Jedoch im September des gleichen Jahres wurde für Beschäftigte bei der US Armee aus verbündeten und neutralen Staaten ein sogenanntes "US Army Continental Allied Menu" eingeführt. Diese Nahrung war wertvoller, als die, die man den Lagerinsassen vorsetzte. Der theoretische Wert einer Tagesration nach zwei Verbesserungen in den Jahren 1946 und 1947 betrug 3000 Kalorien. Im Jahre 1946 bekamen Wachangehörige nach Berechnungen des LS-Arztes Dr. Taran 2500 Kalorien in Form dreier Mahlzeiten täglich. Die Mahlzeiten beinhalteten jedoch keine Eier, frische Milch und Butter. Einzig verwendetes Gemüse war Kohl.
Mit der Währungsreform verbesserte sich in den Wacheinheiten die Verpflegung. Gleichzeitig war der Einkauf in den PX-Läden weiterhin möglich. Zuerst zahlte man im PX-Laden mit Besatzungsmark, ab März 1946 wurden die Waren kostenlos verteilt. Manche Artikel konnte man in unbegrenzten Mengen nach Skala A, B oder C erwerben. US-Soldaten erhielten 20 Zigaretten pro Tag, während Wachmänner 10 erhielten. Ab Juli 1949 erhöhte sich die Zahl für Wachmänner auf 20 und wurde bis zur Auflösung der Garnisonsläden am 01.07.50 beibehalten. PX-Rationen enthielten neben Zigaretten Schokolade, Süßigkeiten, Toilettenartikel, Seife u.a. Als der Lohn der Rekruten netto 150 RM betrug, erreichte der Wert der zugeteilten PX-Waren nach den Freimarktpreisen 1000 RM monatlich.
UNIFORMIERUNG:
Die Angehörigen der Wachkompanien wurden am Anfang in olivgrüne Uniformen eingekleidet, die jedoch ab 30.04.46 auf dunkelblau umgefärbt wurden. Diese dunkelblauen Uniformen waren äußerst unbeliebt, da sie sowohl die Unterwäsche, als auch die Haut, blau färbten, wodurch viele Wachleute unter Allergien litten.
Für Wachangehörige waren Uniformen der Klasse X (Arbeitsbekleidung) bestimmt. Da diese Klasse vielerorts fehlte, wurden bessere Uniformen der Klasse CS (Combat Serviceable - Felduniform) oder Klasse B (Uniformen für US-Soldaten) zugeteilt. In einzelnen Fällen wurden neue Uniformen der sogenannten Klasse A ausgegeben.
Veränderungen und Verbesserungen an Uniformen mußten in Näh- und Schusterwerkstätten in Käfertal oder im eigenen Rahmen der Kompanien durchgeführt werden. Jede Uniform kostete den Wachmann 18 Dollar. Beim Ausscheiden konnte er seine Uniform behalten. Zur Ausrüstung gehörte:
o 2 Gurte
o 2 Feldmützen
o 1 Wollmütze
o 2 Paar Baumwollunterhosen
o 2 Paar Wollunterhosen
o 1 Paar Handschuhe
o 1 Windjacke
o 1 Joppe
o 1 Tuchmantel
o 1 Regenmantel
o 2 Krawatten
o 2 Wollhemden
o 2 Paar Schuhe
o 4 Paar Socken
o 1 Arbeitskombi
o 1 Tuchhose
o 4 Unterhemden
o 2 Decken
o 3 Taschentücher
o 2 Handtücher
o 1 Kleidersack
o 1 Besteck
UNTERKUNFT:
Nach Schätzungen wohnten in den Jahren 1945 bis 1947 ca. 50 % der Wachleute in Kasernengebäuden, ca. 30 % in Privathäusern und Fabrikhallen und ca. 20 % in Holzbaracken. Oft waren sie in Zelten einquartiert. Die zur Verfügung gestellten Räume waren meistens reparaturbedürftig. Alle Instandsetzungsarbeiten durften nur nach Dienstschluß ausgeführt werden. Entsprechende Mittel dafür kamen aus den eigenen Taschen der Wachleute.
Erst das Jahr 1948 brachte einen Umbruch. Alle Quartiere wurden vor dem Einzug einer LS-Einheit von der US Armee renoviert. Die Wohnverhältnisse, die Kleidung und den Lohn konnte man jetzt als zufriedenstellend bezeichnen. Theoretisch arbeitete ein Wachmann 48 Stunden in der Woche, jeden vierten Tag bekam er Freizeitausgleich.
HAUSHALTSERSPARNIS:
Von 1945 bis 01.01.51 hatten die USA durch Ersetzen amerikanischer Soldaten durch polnische Wachleute 365.720.000 Dollar gespart. Das war mehr als die gesamte UNO-Flüchtlingshilfe für polnische Flüchtlinge.
VERÄNDERUNGEN IN DEN WACHEINHEITEN IN DEN JAHREN 1951 - 1955:
Entscheidend zu den Veränderungen trugen das Ende der Massenauswanderung polnischer LS-Angehöriger in die USA und andere westliche Länder, die Gründung deutscher LS-Einheiten, die Verlegung polnischer Wachformationen nach Frankreich und das Problem der Entlassungen und Ergänzungen bei.
Die Massenauswanderung (ca. 4000 Personen pro Jahr) erreichte im Jahr 1949 ihren Höhepunkt. 1951 emigrierten nur noch 1689 und Anfang 1952 brach die Emigration ab. Ab diesen Zeitpunkt wurde versucht, eine Stabilisierung zu erreichen und die Wachleute wurden darin von den Leitern der Verbindungsabteilungen unterstützt. Eine planmässige Unterrichtung und ein Sportprogramm ließen sich realisieren.
Die Aufstellung deutscher LS-Formationen stärkte die Position des LS bei den deutschen Behörden. Durch die Verlegung polnischer Wachverbände nach Frankreich konnten neue Wachleute eingestellt werden, es gab jedoch nur wenige Bewerber. Jedoch weigerten sich 20 - 30 % der Wachleute, versetzt zu werden, da sich insbesondere für Familienväter erheblich Schwierigkeiten ergaben. Wer länger als 6 Monate außerhalb Deutschlands verbrachte, verlor alle Rechte aus der Sozialversicherung. Nach zweijährigem dienstlichen Aufenthalt in Frankreich verweigerten die deutschen Behörden polnischen Wachmännern die Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik, sie stellten den Aufenthalt in Frankreich mit einer Auswanderung gleich.
Im Raum Mannheim und Kaiserslautern entstanden die größten Wachcenter in Deutschland.
Nach der Massenauswanderung blieb die Gesamtstärke der LS-Einheiten um 25 - 50 % unter dem Soll. Die Einheiten in Frankreich erlitten jährliche Verluste von bis zu 15 % der Arbeitnehmerzahl. Die geringsten Verluste hatten nur zwei LS-Kompanien, die 2041st LS Co in Deutschland und die 4128th LS Co in Frankreich. Wachleute verließen ihre Verbände aus folgenden Gründen:
- weil sie bei der regulären Armee dienen wollten,
Manche kehrten nach einiger Zeit zu den Wacheinheiten zurück. In den Jahren 1951 bis 1953 war es schwierig, Freistellen innerhalb des Labor Service zu besetzen. Deshalb wurden auch Bewerber aus Frankreich, Holland und Belgien angenommen. Aus diesen Ländern kamen vorwiegend Wachleute, die 1947 ihren Arbeitsplatz beim LS verloren. Nur wenige neueingestellte waren Flüchtlinge der neuen Emigrationswelle. 1951 wurden mit Einverständnis amerikanischer Behörden einige hundert
Slovaken und eine Anzahl Jugoslawen (vor allem Kroaten) und Flüchtlinge aus anderen Ostblockstaaten bei den polnischen Einheiten eingestellt. Kandidaten, die das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht hatten, konnten nur mit Einwilligung ihrer Eltern eingestellt werden und durften keine Waffen tragen.
Nach Anordnung der US-Behörden mußte im Herbst 1954 der rechtliche Status aller Wachleute geklärt und alle Personalakten auf aktuellen Stand gebracht werden. Seitdem Kandidaten aus anderen westeuropäischen Ländern nicht mehr mit einer Einstellung bei den Wacheinheiten rechnen konnten und Deutsche sich nicht mehr um solche Arbeitsplätze bewarben, war die Zukunft der Wachformationen zu diesem Zeitpunkt wiedereinmal ungesichert.
Mit Gründung der deutschen LS-Einheiten mußten neue Anordnungen für Wacheinheiten in Kraft treten. Der Befehl Nr. 322 vom 26.03.51 des EUCOM beinhaltete Vorschriften über die Abänderung der bisherigen Arbeitsorganisation und lautete folgendermassen:
EUROPEAN COMMAND (EUCOM) LABOR SERVICE:
Nichtamerik. Zivilisten, die unter amerikanischem Aufsichtspersonal arbeiten. Sie sind gegliedert als mobile Wach- und technische Einheiten und können den Arbeitsplatz dahin wechseln, wo sie benötigt werden.
Der EUCOM-LS ist organisiert in LS Guard Companies und LS Technical Companies (in einigen Fällen auch Zügen).
LABOR SUPERVISION UNITS:
US Army Einheiten, die für die Kontrolle, Verwaltung, Ausbildung und Beaufsichtigung von untergeordneten Labor Supervision Units und LS-Einheiten zuständig sind.
HEADQUARTERS, LABOR SUPERVISION AREA - Regimentsstab für eine Anzahl von Labor Supervision und ähnlichen Einheiten.
HEADQUARTERS, LABOR SUPERVISION CENTER - Bataillonsstab für eine Anzahl von Labor Supervision und Diensteinheiten.
HEADQUARTERS, LABOR SUPERVISION COMPANY - Jede Einheit überwacht und unterstützt eine LS Co auf dem Gebiet der Verwaltung, Führung, Ausbildung und Einsatz.
HEADQUARTERS, LABOR SUPERVISION PLATOON (SEPERATE) - Jede Einheit überwacht und unterstützt eine Einheit kleiner als die LS Co auf dem Gebiet der Verwaltung, Führung, Ausbildung und Einsatz.
LABOR SERVICE UNITS:
LABOR SERVICE AREA - Führung von 2 - 5 LS Centern
LABOR SERVICE CENTER - Führung von 2 - 5 LS Co
LABOR SERVICE COMPANIES AND PLATOONS - Zuständig für die Sicherheit von Einrichtungen der US-Streitkräfte.
LABOR SERVICE TECHNICAL UNITS - Zuständig für die technische Unterstützung des EUCOM auf mobiler Basis.
Polizeigewalt und Schußwaffengebrauch:
LS-Guards im Dienst sind berechtigt, Personen festzunehmen und zu entwaffen, wenn diese bei Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Diebstahl o.ä. ertappt werden im zu schützenden Bereich des Wachmannes.
Die festgehaltene Person wird unverzüglich dem Labor Supervision Einheitsführer überstellt. Diese Bestimmungen gelten nicht für angestelltes Personal beim 7966th EUCOM-Det.
Aufgaben der Labor Service Guards:
Die LS-Wachmänner werden nicht eingesetzt zur Bewachung von...
- NAF oder anderen nichtmilitärischen oder nichtamerikanischen Objekten
- belegten Unterkünften und Wohngebieten der Angehörigen der US-Streitkräfte
- amerikanischen, alliierten und neutralen Gefangenen
Ausbildung:
Der Grundsatz der Ausbildung ist die Beherrschung der Aufgabengebiete, der anvertrauten Geräte und Maschinen, sowie einen hohen Standard an Verwaltung und Gesundheitspflege zu erreichen.
Personal und Verwaltung:
Die Verwaltung der LS-Einheit obliegt dem jeweiligen Militärstandort, dem die Einheit untersteht. Die Military Post Civilian Personnel Officers sind verantwortlich für die Unterstützung der Labor Supervision und LS-Einheiten in Personalangelegenheiten.
Voraussetzungen für die Beschäftigung:
Deutsche und nichtdeutsche männliche Arbeitnehmer können in einer LS-Einheit eingesetzt werden, wenn...
- sie den körperlichen, geistigen und moralischen Bedingungen,die auch für Mitglieder der US-Streitkräfte gelten, entsprechen;
- sie keine Bürger der UdSSR sind;
- sie nicht früher aus einer LS-Einheit wegen charakterlicher Mängel entlassen wurden;
- sie den Sicherheitsmasstäben entsprechen;
- eine Überprüfung bei der EUCOM Labor Services Division positiv ausfällt.
Sicherheitsüberprüfung und Freigabe:
- Überprüfung der Kennkarte bei Deutschen. Sollte diese in den Feldern 1, 2 oder 3 gestempelt sein, ist eine Beschäftigung nicht möglich. KK, die in den Feldern 4 oder 5 gestempelt sind und KK mit dem Vermerk "politisch überprüft", lassen eine Arbeitsaufnahme zu.
- Verschleppte (DP) Antragsteller werden auf einen Besitz der UN Displaced Persons Card überprüft oder sie müssen ein Dokument der International Refugee Organization (IRO) vorlegen. Können diese Dokumente nicht vorgelegt werden, ist eine Arbeitsaufnahme nicht möglich.
- Antragsteller anderer Nationalitäten, die in Deutschland wohnen, aber den o.g. Bedingungen nicht entsprechen, können in LS-Einheiten deutscher Nationalität eingesetzt werden.
- Ein polizeiliches Führungszeugnis der örtlichen Polizeibehörde ist erforderlich.
- Die Zivilpolizei des örtlichen Arbeitsplatzes wird angeschrieben, mit der Bitte, um Überprüfung der Kriminalakten.Einträge außer geringwertiger Delikte führen zu einer Nichteinstellung des Arbeitnehmers.
- Folgende weitere Überprüfungen finden statt:
. örtliches CIC-Büro des 66th CIC-Detachments (Anm.: CIC = Counter-Intelligence Corps der US Army)
. CIC Central Registry File
. 7771st Document Center (NSDAP info)
Arbeitsbedingungen:
a) Wochenarbeitsstunden.
- Der normale Arbeitstag beträgt acht Stunden, die normale Arbeitswoche 48 Stunden.
- Arbeitnehmer, die an Sonn- oder Feiertagen arbeiten, erhalten während der Woche einen Tag frei.
- LS-Personal steht in Rufbereitschaft zu jeder Tages- und Nachtzeit zur unverzüglichen Arbeitsaufnahme.
- Unter bestimmten Umständen und in Notfällen können die o.g. Arbeitsstunden auch überschritten werden.
b) Feiertage.
- Für LS-Mitglieder gelten die gleichen Feiertage wie für Mitglieder der US-Streitkräfte.
- Auf Entscheidung des amerikanischen Kommandeurs können auch die Feiertage einzelner Nationalitäten als solche gelten.
c) Jahresurlaub.
- Jeder Arbeitnehmer erhält zwei Tage Urlaub für jeden vollendeten Arbeitsmonat.
- Der Gesamturlaub eines Jahres darf 24 Tage nicht übersteigen.
- Die Summe der Urlauber beträgt max. 8 % der Gesamtstärke.
d) Dienstbefreiungen.
e) Lohnabzüge und Sozialversicherungsabgaben.
- Vom Lohn des LS-Arbeitnehmers dürfen Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben abgezogen werden.
- LS-Personal unterliegt den deutschen Sozialversicherungsbedingungen und den Leistungen daraus.
- Freie Verpflegung und Wohnung unterliegt der deutschen Besteuerung.
- Diese Bestimmungen gelten nicht für Personen, die außerhalb Deutschlands beschäftigt sind oder aus nicht zweckgebundenen Mitteln (NAF) entlohnt werden.
f) Krankheitstage, Unfälle und Aufwandsentschädigungen.
- Für Reisen außerhalb Deutschlands werden Aufwandsentschädigungen bezahlt.
- Per Diem wird bezahlt für LS-Personal, das an US-Schulen ausgebildet wird.
g) Entlassung.
- Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen.
- Eine Entlassung ist jederzeit innerhalb der ersten 90 Tage seit Beschäftigungsbeginn möglich. Der LS-Arbeitnehmer kann jederzeit von sich aus kündigen.
- Eine Entlassung ist unumgänglich bei einer Krankheitsdauer von mehr als 4 Wochen oder bei öfteren Krankmeldungen.
Medizinische Versorgung und Gesundheitsvorsorge:
a) Vor der Einstellung des Arbeitnehmers erfolgt eine körperliche Untersuchung beim Arbeitsamt.
b) Eine weiterführende Untersuchung findet durch kompetentes medizinisches Personal unter amerikanischer Aufsicht statt.
c) LS-Personal unterliegt der Impfpflicht.
d) Notfallversorgung:
- US Army Medical Facilities.
Eine Erstversorgung ist in US Army Krankenhäusern möglich, beschränkt sich aber auf diese.
- Labor Service Medical Facilities.
Eine Erstversorgung findet auch in LS-Krankenanstalten (Dispensary) statt. Sie dient jedoch nur dazu, die nötige Stabilität für einen Transport in ein deutsches Krankenhaus zu gewähren. Weiterhin finden Behandlungen von Verletzungen und leichten Krankheiten statt. Narkotisierende Mittel und Gifte werden nicht verabreicht, außer bei Anwesenheit eines Arztes oder amerikanischen Truppenarztes.
Bezahlung:
LS-Personal innerhalb Deutschlands erhält folgende Entlohnung:
- Colonel (LSO-6) 1000 DM
- Lt Colonol (LSO-5) 850 DM
- Major (LSO-4) 700 DM
- Captain (LSO-3) 600 DM
- 1st Lt (LSO-2) 500 DM
- 2nd Lt (LSO-1) 450 DM
- Master Sgt/1SG (LS-7) 400 DM
- SFC (LS-6) 360 DM
- SGT (LS-5) 325 DM
- Corporal (LS-4) 275 DM
- PFC (LS-3) 250 DM
- PVT (LS-2) 230 DM
- Recruit (LS-1) 186 DM
LS-Personal außerhalb Deutschlands wird in der jeweiligen Landeswährung bezahlt. 5 Dollar werden extra zum Kauf von Gegenständen aus dem PX-System gewährt.
Ablauf der Bezahlung:
Jeden Monat läßt der LS-Einheitsführer dem Military Post Civilian Personnel Officer eine bearbeitete Tabelle aller Arbeitnehmer seiner Einheit zukommen, aus der der Dienstgrad und der geleistete Dienst bzw. Abwesenheit ersichtlich ist.
Verwaltungsformblätter und Berichte:
Der LS-Einheitsführer ist verantwortlich für die Erstellung, Führung, Lagerung und Überstellung folgender persönlicher und einheitsinterner Akten:
a) Labor Service Serial Number (LSSN). Jeder LS-Arbeitnehmer erhält eine LSSN zugeteilt.
b) Locator Card. Jeder LS-Arbeitnehmer erhält eine Locator Card, die der Labor Services Division EUCOM zugeleitet wird.
c) Personalakte.
- AE Form 45 (Individual Service Record EUCOM Labor Service)
- NME Form 189 (Individual Clothing and Equipment Record)
- NME Form 191 (Organizational Clothing and Individual Organizational Equipment Record)
- SF 88 (Report of Medical Examination)
- EC Form 1-241 (Record of Immunization and Examination - Indigenous Personnel)
- AE Form 140 (Identification Card - Labor Service)
d) Einheitsakten und Berichte.
- Property Record
- WD AGO Form 1 (Morning Report)
o Eine Morgenmeldung für den Zeitraum von 24 Stunden wird täglich für jede LS-Einheit erstellt.
Uniform:
a) Im Dienst trägt das LS-Personal die zugeteilte Uniform.
b) Außer Dienst darf die Uniform getragen werden.
c) LS-Auszeichnungen dürfen an der Uniform getragen werden.
d) Auszeichnungen anderer Staaten außer den USA sind an der Uniform nicht gestattet.
e) Deutsche Zivilisten, die an Übungen der US Army teilnehmen, dürfen keine US Army Uniformen oder veränderte Uniformen der US-Streitkräfte tragen.
Freizeitaktivitäten:
Zur Erhaltung der Moral werden Geldbeträge zur Einrichtung von Aufenthaltsräumen und Freizeiteinrichtungen zur Verfügung gestellt. Die amerikanische Überwachungseinheit beantragt beim Military Post Special Services Supply Officer die Ausstattung der genannten Räumlichkeiten.
Disziplin:
Gerichtliche Maßnahmen. Fälle von Verstössen gegen die Strafgesetze werden...
a) bei Auftreten im Zuständigkeitsbereich der USA dem jeweiligen Bezirksstaatsanwalt des US-Gerichts der Alliierten Hochkommission für Deutschland überstellt.
b) bei Auftreten in Deutschland außerhalb des US-Zuständigkeitsbereichs an das Hauptquartier EUCOM überstellt, um die Weiterleitung an die zuständige Behörde zu gewährleisten.
c) bei Auftreten außerhalb Deutschlands nach den jeweilig gültigen Bestimmungen behandelt.
Formelle Verwaltungsmaßnahmen. Sollte der Verstoß nicht groß genug sein, um eine gerichtliche Verfolgung einzuleiten, werden Maßnahmen des Verwaltungsweges in Form von Suspendierung und Entlassung eingeleitet.
a) Die Suspendierung kann vom LS-Einheitsführer nach Rücksprache mit der Supervisory Unit ausgeführt werden.
b) Liegen die Voraussetzungen einer Entlassung vor, meldet dies der LS-Einheitsführer über die entsprechenden Kanäle an den Commanding Officer des Military Post. Dieser entscheidet dann über die Entlassung. Dem betroffenen Arbeitnehmer steht ein Einspruchsrecht zu.
c) Bei geringfügigen Verstössen gegen die Disziplin sind Abmahnungen in mündlicher und schriftlicher Form möglich.
Waffen und Munition:
WAFFEN. Mitglieder des LS dürfen nichtautomatische Waffen während des Dienstes tragen. Dazu zählt auch die Ausbildung und das Reinigen. Die Standardwaffe ist das US carbine cal. .30. Pistolen und Revolver dürfen nicht getragen werden.
MUNITION. Für jede verzeichnete Waffe werden 50 Schuß Munition bereitgehalten. Jeder Wachposten erhält 15 Schuß Munition. Für Ausbildungszwecke erhält jeder LS-Mann pro Trainingsperiode 40 Schuß Munition.
Verpflegung:
Pro Tag werden drei Mahlzeiten ausgegeben.
Unterkunft:
Jedem LS-Mitarbeiter steht freie Unterkunft in Unterkünften der US Army zur Verfügung. Hartbrennstoffe für die Beheizung stehen zur Beheizung der genannten Unterkünfte zur Verfügung.
Englischsprachiges Ausbildungsmaterial:
Ausbildungshandbücher werden an die Einzelperson gegen Unterschrift und an die Einheit ausgegeben und sind über die üblichen Kanäle zu beziehen. Jede Publikation enthält einen Stempel "US Government Property".
TABLES OF DISTRIBUTION:
GUARD
LS Area (Guard)
LS Center (Guard)
LS Company (Guard)
LS Company (Guard) (Seperate)
LS Platoon (Guard)
ENGINEER
LS Engineer Construction Bn/Co
LS Engineer Bridge Maint Co
LS Engineer Dump Truck Co
LS Engineer Truck Co
LS Engineer Equipment Maint Co
LS Engineer Depot Co
LS Engineer Amphibian Truck Co
LS Engineer Float Bridge Co
QUARTERMASTER
LS Quartermaster Labor Bn/Co
LS Quartermaster Supply Co
LS Quartermaster Depot Co
LS Quartermaster Salvage Co
LS Quartermaster Service Co
MEDICAL
LS Medical Service Co
LS Medical Evacuation Co
LS Medical Ambulance Co
LS Medical Collection Co
LS Medical Depot Co
TRANSPORTATION
LS Trans Service Co
LS Trans Truck Co
LS Trans Rail Maint Co
LS Trans Rail Police Co
ORDNANCE
LS Ordnance Ammunition Depot Co
LS Ordnance Medium Auto Maint Co
LS Ordnance Supply Depot Co
SIGNAL
LS Signal Construction Bn/Co
LS Signal Depot Co
LS Signal Maintenance Co
VERSCHIEDENE
LS General Depot Co
LS Reception and Processing Co
LS EUCOM Liaison Detachment
LS Military Post Liaison and Chaplain Personnel
Veränderungen:
Als erste Neuerung wurde die volle materielle Verantwortung auf alle Dienststellenleiter übertragen. Im Herbst 1951 übernahmen polnische Kompanieführer von vorgesetzten amerikanischen Überwachungskompanien alle Geräte und hafteten ab sofort dafür. Sie waren verantwortlich für die gesamte Materialwirtschaft, Kompanietagesberichte, Lohnlisten und Anforderungslisten für Uniform und Gerät.
1951 wurden Kommandeure für LS-Center im Rang eines Oberstleutnants ernannt. Jedem LS-Center wurden mehrere technische und Wachkompanien unterstellt. Es erfolgte in den LS Centern die Einstellung von einem stellvertretenden Centerkommandeur, einem Adjutanten, einem Ausbildungsoffizier, einem Offizier für die Materialwirtschaft, einem Versorgungsoffizier, einem Kaplan, einem allgemeinen Arzt und einem Zahnarzt. Jedes Center verfügte über einen kleinen Fuhrpark, eine Kfz-Werkstatt und einen Kfz-Wartungsdienst. Das erste Center entstand im Januar 1951, im Februar 1952 wurden in allen polnischen Truppenverbänden in Deutschland Center gegründet und im Frühjahr 1952 wurden auch die Wacheinheiten in Frankreich einem Center unterstellt.
Bis 1951 waren die polnischen Wachkompanien durch amerikanische Labor Supervision Center mit Hilfe einer polnischen Verbindungsabteilung (Verbindungsoffizier - LS-Major, Adjutant, Kaplan, Arzt für Allgemeinmedizin, Zahnarzt, Ausbildungsoffizier und Offizier für Rechtsangelegenheiten) überwacht worden.
Der Wirkungsbereich amerikanischer Überwachungsabteilungen wurde eingeschränkt. Anfangs gehörten einer Überwachungskompanie zwei Offiziere und mehrere amerikanische Unteroffiziere an, später nur ein Offizier und ein Unteroffizier. Sie beaufsichtigten die Arbeit der Kompanien des LS und waren Dienststellenleitern bei den täglichen Entscheidungen behilflich.
Die Stärke der Wachkompanien des LS wurde im Frühjahr 1952 auf 200 Arbeitnehmer gekürzt, wobei viele Wachleute einen höheren Rang erwarben. Technische Einheiten profitierten davon nicht. Die durch Kürzungen der Formationen betroffenen Arbeitnehmer wurden in neugegründeten Kompanien untergebracht.
Auf Antrag des Hauptverbindungsleiters erlaubten die Amerikaner die allgemeine Schulung in den polnischen LS-Einheiten. Die Vorschrift USAREUR AG 350 vom 22.01.53, ermöglichte für alle freiwilligen Kandidaten ein Volksschulprogramm und ein Programm im Rahmen der mittleren Reife einzuführen. In 6 Stunden pro Woche (1 Stunde für Probleme des Wachdienstes) konnten Wachmänner ihren durch Krieg unterbrochenen Unterricht in der Volksschule oder im Gymnasium nachholen.
Die in den Jahren 1945 - 1947 der amerikanischen Luftwaffe zugeteilten Wachkompanien (mit einem Verbindungsoffizier, einem Kaplan und einem Arzt) wurden 1953 wieder durch den LS der Armee übernommen. Die Einheiten wurden zuerst Fliegerstaffeln und dann Labor Service Unit Guard (LSU - Gd) genannt. Bereits 1952 wurde geplant, diese Einheiten nach Frankreich zu verlegen, jedoch dieses Konzept konnte nicht realisiert werden. Deshalb sollten die LSU aufgelöst werden, jedoch der Chef der Hauptverbindungsabteilung konnte dies verhindern. Aus vier Fliegerstaffeln entstanden drei LS-Wachkompanien, die in Mannheim ihren Standort fanden.
Bereits im Jahre 1950 stellte die US-Luftwaffe neben den bestehenden polnischen LSU auch rein deutsche Labor Service Units mit Aufgaben im Wachwesen, Transport, Instandsetzung, Fernmeldewesen, Pionierwesen u.a. auf. Diese Einheiten bestehen teilweise noch heute (z.B. in Ramstein).
Die Belegschaft der Hauptverbindungsabteilung beim HQ EUCOM konnte 1950 bis auf 10 LS-Offiziere und 32 LS-Unteroffiziere erweitert werden. Der Chef, Oberst (LS) Franciszek Sobolta, durfte über Planstellen eines Stellvertreters, eines Adjutanten, eines Ausbildungsoffiziers, eines Materialoffiziers, eines Offiziers für Rechtsangelegenheiten, eines Kaplans, eines GWF-Offiziers und über zwei Planstellen für die Redaktion und Druckerei der polnischen Zeitung "Neueste Nachrichten - Ostatnie Wiadomosci" verfügen.
In den Jahren 1951 - 1955 veränderte sich auch die Einkleidung und die persönliche Ausrüstung der Wachleute sowohl in Deutschland, als auch in Frankreich beachtlich. 1951 gehörten in Deutschland zur Ausrüstung 30 verschiedene Gegenstände. Diese wurden durch den Befehl Nr. 322 des EUCOM auf 47 und 1955 auf 71 erhöht (Lehrbücher und Abzeichen waren darin nicht enthalten). Bis 1952 waren die Uniformen der LS-Angehörigen schwarz oder dunkelblau, ab diesem Zeitpunkt wurden dem LS-Personal grau-blaue Uniformen aus deutscher Fertigung als Ausgehbekleidung zugeteilt. Ab April 1953 bekam jeder Wachmann zwei Stück von der letztgenannten Uniform als Ausgeh- und Dienstkleidung zugewiesen. Arbeitsbekleidung, Feldjacken und Feldhosen wurden 1955 in ihrer Originalfarbe oliv getragen, so daß sich Wachleute während gemeinsamer Feldübungen von den amerikanischen Soldaten äußerlich nicht unterschieden.
Gefärbte Uniformen, sowie Sommer- und Winterunterwäsche, 1 Paar Schuhe, Socken und Handtücher, konnten LS-Arbeitnehmer ab November 1954 beim Verlassen ihrer Einheit behalten. Zur Winterbekleidung eines Wachmannes gehörten:
- Blauer Helm mit weißer Umrandung und der Aufschrift "CG" (CIVILIAN GUARD)
- grau-blaue Jacke und Hose
- blaues Wollhemd mit dunkelblauer Krawatte
- amerikanische Schuhe
- grau-blauer Wollmantel
Die Sommerbekleidung bestand aus folgenden Teilen:
- Helm wie o.g.
- grau-blaues Baumwollhemd mit dunkelblauer Krawatte
- grau-blaue Hose
- Schuhe
Als Freizeitbekleidung wurde betrachtet:
- grau-blaues Schiffchen
- schwarze Zivilschuhe
...zusätzlich zu den o.g. Uniformarten.
Seitdem Wachleute ihre neuen Uniformen benutzten, wurde das Schimpfwort "Granatowa brac" (Dunkelblaue Brüder) nicht mehr verwendet.
Für Wachmänner, die seit November 1950 in Frankreich stationiert waren, wurden amerikanische olivgrüne Uniformen ausgegeben, die die amerikanischen Soldaten nicht mehr tragen durften. Die Kleidung und Ausrüstung der in Frankreich stationierten LS-Angehörigen bestand aus 70 Teilen. Zur Winterkleidung gehörte eine grüne Wolljacke, grüne Hose, grüne Feldmütze, khakifarbenes Baumwollhemd und eine khakifarbene Krawatte. Im Sommer wurden ein khakifarbenes Baumwollhemd mit Krawatte, eine Feldmütze und ein Helm ohne Aufschrift getragen. Der örtliche amerikanische Befehlshaber gab die Trageerlaubnis für Krawatten.
Im Anfangsstadium besaß jede Wacheinheit nur Gewehre, Fahrzeuge, Wasser- und Benzinkanister, sowie Fahrzeugzubehör. Der EUCOM-Befehl Nr. 322 erlaubte, die Wachformationen ähnlich wie amerikanische Verbände zu versorgen. Nach gesonderten Tabellen wurde die Materialversorgung von 7 auf 71 bis zu 200 Gegenstände erhöht. In der Zeit von 1951 bis 1954 wurden diese Ausstattungstabellen modifiziert. 1955 wurden Wacheinheiten in Deutschland mit 43 und in Frankreich mit 49 Teilen ausgestattet. Wachverbände, die längere Zeit an einem Ort verblieben, konnten gesondert mit Schreibtischen, Stühlen, Tischen, Aktenschränken, Schreibmaschinen, Betten, Bettwäsche, Küchengeräten (Herde, Küchenmaschinen, Eisschränke, Tische, Gefässe, kleine Küchengeräte) u.a. ausgestattet werden. Die Verordnung Nr. 322 erlaubte, rationelle Wirtschaft und Rationalisierung der Verwaltung einzuführen.
1951 gelang es der Wachorganisation, einen einmaligen Zuschuß zum Kauf von Clubraumeinrichtungen und Sportgeräten, zu erlangen. Im September 1954 wurden den Wacheinheiten in Deutschland, die noch keine Sportgeräte besaßen, 100.000 DM zugeteilt.
Das System der Materialwirtschaft wurde 1951 ebenfalls geändert. Bis dahin trug der Kommandeur der amerikanischen Überwachungseinheit die volle Verantwortung für das ganze Vermögen jeder Wachkompanie, unterschrieb die Bestellisten für die Ausstattung und erledigte die Buchführung. Nach der Übertragung der Verantwortung auf die Dienststellenleiter der Wach- oder technischen Kompanien war es notwendig, das Personal für diesen Bereich der Administration auszubilden. LS-Offiziere und LS-Unteroffiziere, die in der Wirtschaftsabteilung einer Kompanie beschäftigt waren, nahmen an Spezialkursen teil, die von US-Militärschulen oder örtlichen LS-Centern organisiert wurden. Dort wurden sie mit den Gesetzen und Praktiken der US-Armee vertraut gemacht.
Nach der Ausbildung bestand bei den LS-Kompanien ein hohes Niveau in der Materialwirtschaft. Für gute Arbeitsergebnisse wurden sie oft von amerikanischen Inspektoren ausgezeichnet. 1953 z.B. erreichte die Stabskompanie des Wachcenters 6951 (Frankfurt) noch vor amerikanischen Einheiten den ersten Platz; die Wachkompanie 4227 im Center 6950 erreichte den ersten Platz in Kaiserslautern; in Frankreich wurden die Wachkompanien 4082 und 4095 ausgezeichnet.
LABOR SERVICE NACH AUFLÖSUNG DER INDUSTRIEPOLIZEI:
Die Berlin-Blockade und die Einrichtung der Luftbrücke machten die Aufstellung zusätzlicher Einheiten notwendig. Der eigentliche Geburtstag des deutschen Labor Service war der 15.08.48, als in Hessen durch die Arbeitsämter 500 deutsche Männer zur Arbeit für die Berliner Luftbrücke angeworben wurden. In der Ludendorffkaserne in Fulda wurden sie zu zwei Arbeitskompanien (2905th und 7441st LS Co) formiert, per Bahn nach Frankfurt/Main verbracht und in den ehemaligen Deutschen Kleiderwerken einquartiert. Sie bekamen schwarz eingefärbte amerikanische Uniformen, Unterwäsche, Toilettenartikel und zur Unterkunft auch freie Verpflegung. Ihre Aufgabe war das Be- und Entladen von Flugzeugen auf dem Rhein-Main-Flughafen in Frankfurt. Nach Beendigung der Blockade Berlins wurden diese beiden Arbeitseinheiten in technische Einheiten umgewandelt.
Im Jahre 1950 stimmten der Hochkommissar der USA für Deutschland und die Bonner Regierung einer Erweiterung der bestehenden LS-Organisation durch Umbildung von Industriepolizei-Verbänden in LS-Wacheinheiten zu. Diese Übereinkunft schloß die Bildung von Wacheinheiten in Berlin ein.
Seit 1950 hatte die LS-Organisation zahlreiche kleinere organisatorische und verwaltungsmässige Veränderungen erfahren, die ihre Leistungsfähigkeit steigerten. Artikel 45a der Bonner Verträge von 1955 verlangte bis zum 05.05.57 die Auflösung der LS-Einheiten, die aus Deutschen zusammengesetzt waren. Im Juli 1956 begannen daher zwischen der US-Botschaft und der Bundesrepublik Deutschland Verhandlungen, die schließlich zu einem Abkommen führten, wonach diese Einheiten umbenannt wurden und ohne Änderung ihrer Aufgaben erhalten bleiben konnten. Es waren dies rein administrative Änderungen, zumal die Einheiten lediglich zur besseren Kontrolle in militärähnlichen Gruppen zusammengefaßt wurden, hierbei aber niemals einen anderen Status als den einer zivilen Organisation hatten.
Aufgrund dieses Übereinkommens wurden die deutschen Einheiten als "Civilian Labor Groups - CLG" und die nichtdeutschen als "Labor Service Units - LSU" bezeichnet. Eine Ausnahme hierzu bildete das 6941st LS Center (Guard) in Berlin. Es wurde auch als LS-Einheit bezeichnet, obwohl es nur aus Deutschen bestand. Diese Ausnahme ist auf die Tatsache zurückzuführen, daß Berlin aufgrund seines Viermächtestatus nicht in das Bonner Abkommen eingeschlossen war.
Jede LS-Einheit (CLG und LSU) war extrem selbsterhaltungsfähig und mobil, indem sie über eigene Kfz-Instandsetzungsabteilungen, eigenen Treibstoffnachschub, eigene Verpflegungseinrichtungen, eigene Verwaltungs- und Diziplinarhoheit verfügte. An jedem LS-Standort befand sich eine Krankenstation ("Dispensary") mit eigenen Betten, geleitet von einem uniformierten deutschen LS-Arzt im Range eines Captain und unterstützt von einem Arzthelfer. Ebenso verfügte jeder Standort über eine Zahnstation, besetzt mit einem Zahnarzt und einem Assistent. Sowohl den Air Force-, als auch den Army LS-Einheiten waren zentral je zwei uniformierte Truppengeistliche (kath./evang.) zugeteilt, welche einmal in der Woche, meistens samstags, im Rahmen der Staatsbürgerkunde eine geistliche Stunde bzw. sonntags einen Gottesdienst hielten. Für die fremdländischen Einheiten standen Geistliche der jeweiligen Nationalität zur Verfügung (Polen, Balten, Tschechen u.a.).
Im Zeitraum vom Mai bis Dezember 1964 wurde eine große Reduzierungsaktion durchgeführt. 22 Wach-, 5 Pionierbrückenlege-, 5 Pionierbau-, 7 Sanitäts-, und 3 Transporteinheiten wurden aufgelöst. Die Gesamtstärke sank von 14.500 Personen auf weniger als 8000.
Als Folge der Reduzierung der Kräfte (Reduction in Force - RIF) im Jahre 1964 und aufgrund der Tatsache, daß das zuständige US Army Area Command (USAACOM) nicht mehr in der Lage war, Kapazitäten mit einheimischem Personal zu füllen, wurden CLG als "Composite Service Units" aufgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter in diesen CLG betrug als Höchststand ca. 850 Männer und Frauen. Aufgrund Schwierigkeiten mit den deutschen Gewerkschaften und deutschen Bundes- bzw. Landesbehörden wegen verschiedener Arbeitsbedingungen uniformierter CLG/LSU-Beschäftigter ggü. ortsansässigem Personal der US-Streitkräfte ordnete das HQ USAREUR 1967 die Auflösung der zusammengesetzten CLG-Einheiten (Composite Service Units) an; lediglich drei Einheiten in Frankfurt, Stuttgart und Giessen, mit zusammen 200 Beschäftigten blieben bestehen. Den restlichen Arbeitnehmern wurde eine Stellung in anderen LS-Einheiten bzw. als Local Nationals (LN) angeboten.
Arbeitnehmer:
Die Angehörigen des Labor Service waren zivile Arbeitnehmer der US-Streitkräfte. Im Gegensatz zu anderen Zivilpersonen, die bei den Streitkräften beschäftigt waren (Local Nationals bzw. Third Country Nationals), waren die LS-Arbeitnehmer in Gruppen zusammengefaßt, die wie militärische Einheiten nach den Tables of Organization and Equipment (TOE) (entspricht etwa der Stärke- und Ausrüstungsnachweisung - STAN - der Bundeswehr) gegliedert waren und von denen jede einzelne bestimmte Aufgaben zu erfüllen hatte.
Die meisten Mitglieder waren als Folge des zweiten Weltkrieges zum LS gekommen und stammten aus siegreichen und besiegten Ländern. Viele kamen aus Staaten, die sich heute im Ostblock befinden.
Ende 1975 waren über die Hälfte der Arbeitnehmer Deutsche, ungefähr ein Drittel waren Polen und Balten und der Rest kam aus annähernd 25 anderen Ländern. Die meisten Polen und Balten sind seit dem Ende des zweiten Weltkrieges in Deutschland. Im Jahre 1945 befanden sich etwa zwei Millionen Polen und Balten als Kriegsgefangene oder als Internierte in Deutschland. Nach der Freilassung aus den Lagern wurde ihnen die Heimkehr in ihre Heimatländer angeboten. Viele akzeptierten das Repatriierungsangebot nur ungern, zumal die Balten Litauen, Lettland und Estland an die Kommunisten verloren hatten. Die meisten Polen, sowie viele, die aus der Tschechoslowakei, Rumänien, Albanien, Bulgarien und Ungarn kamen, zogen es vor, in Deutschland zu bleiben, statt in ihre kommunistisch regierten Heimatländer zurückzukehren.
Die Arbeitsbedingungen für LS-Personal waren begründet auf einem Tarifvertrag, der zwischen der BR Deutschland, Vertretern der US Armee und verschiedenen Gewerkschaften ausgehandelt worden war. Die Arbeitnehmer erhielten jedes Jahr im Mai Urlaubsgeld und im November Weihnachtsgeld. Zusätzlich war für alle Arbeitnehmer eine von der US Armee finanzierte Gruppenlebensversicherung (2,5 % des monatlichen Einkommens) abgeschlossen. Beim Ausscheiden aus der LS-Organisation erhielten alle Arbeiter und Angestellte eine Übergangsbeihilfe, die in der Höhe durch die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestimmt war. Alle Arbeitnehmer unterlagen der deutschen Steuergesetzgebung und fielen unter die deutsche Arbeitslosen-,Kranken- und Sozialversicherung. Während der Arbeitszeit bestand eine Unfallversicherung. Für die Benutzung von LS-Unterkünften und Verpflegungseinrichtungen wurden entsprechende Beträge im Lohnabzugsverfahren einbehalten.
Uniform und Abzeichen:
Im Dienst trugen LS-Arbeitnehmer blau-graue bzw. olivgrüne Arbeitsbekleidung mit bestimmten LS-Ärmelabzeichen. Die gesamte Dienstbekleidung, sowie alle Ausrüstungsgegenstände, wurden durch die US-Armee gestellt. Die Abzeichen hatten rein technische Bedeutung. Es gab Auszeichnungen, wie z.B. für gute Leistungen oder für lange Dienstzeit.
Für die einzelnen Nationalitäten gab es teilweise eigene Ärmelabzeichen, die die jeweilige Herkunft anzeigten (German, Lithuanian, Latvian, Estonian, Polish, Czechoslovakian, Albanian). Für die jüdische, ukrainische, ungarische und bulgarische Nationalität wurde das allgemeine LS-Abzeichen mit drei Sternen im oberen Feld verwendet.
Die Bedeutung der drei Sterne im Abzeichen ist "Ehre", "Fleiß" und "Treue" gegenüber der US Armee in der täglichen Dienstverrichtung.
Organisation, Einsatz und Aufgaben:
LS-Einheiten waren US-Einheiten und -dienststellen einsatzmässig unterstellt, verwaltungsmässig aber unabhängig. Verantwortlich für die Oberaufsicht über das USAREUR Labor Service Programm war der Kommandeur der USAREUR Labor Services Agency (LSA) in Heidelberg. LS-Wacheinheiten waren allen USAREUR Major Commands und USAREUR-zugehörigen Einheiten unterstellt, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Unterstützung durch den LS benötigten. Jede LS-Wacheinheit war nach einem Stellenplan aufgebaut, der auf die jeweiligen Aufgaben zugeschnitten war. Die Wachen waren als Wachposten mit oder ohne Wachhund oder als motorisierte Streifen eingesetzt. Technische Einheiten waren dem V Corps, VII Corps, dem US Medical Command Europe, dem 21st Support Command, dem US Transportation Command Europe, der US Materiel Management Agency Europe, dem 5th Signal Command und der 18th Engineer Brigade unterstellt. Die Bezeichnungen der unterstützten US-Verbände wechselten im Laufe der Zeit.
Die Aufgaben auf technischem Gebiet umfassten:
- Pionierbau
- Fernmeldebau und -betrieb
- Brückenwartung und -instandsetzung; Unterhalt eines Brückenlagers
- Nebelerzeugung
- Transport
- Medizinische Betreuung
- Munitionsbewegung und -aufarbeitung
- Instandsetzung und Überholung von Fahrzeugen
- Betreiben von Depots
Diese Einheiten gaben den technischen Verbänden der US Armee die notwendige Unterstützung. 1975 waren ca. 7000 Arbeitnehmer in 69 verschiedenen LS-Einheiten unterschiedlicher Größe in Battalionen, Kompanien und Detachments beschäftigt.
Auszeichnungen an die Mitglieder des LS:
Die Auszeichnungen wurden von der US Army an Mitglieder des Labor Service für langjährige Treue Dienste verliehen (COMMEMORATIVE BADGES).